Verkehrsrecht – ein sehr komplexes Rechtsgebiet
http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/verkehrsrecht.php
Dieser Artikel über Verkehrsrecht hat mich ein wenig unsicher gemacht. Ich frage mich, wieso es überhaupt möglich war, dass nur eine Partei zweier Unfallbeteiligter befragt worden ist. Es ist doch selbstverständlich, dass man beide Seiten befragen muss! Nur so kann der Unfallhergang rekonstruiert werden und es kann entschieden werden, welche Partei hier Fehler begangen hat. Das Verkehrsrecht musste hier wohl neu entschieden werden. Es ist ganz bestimmt so, dass wenn nur eine Partei befragt wird, die andere Partei den Kürzeren zieht. Das manche Richter und Gesetztes Geber so auf den Kopf gefallen sind, die dieses Verkehrsrecht in dieser Art konstruiert haben, will mir nicht einleuchten. Nun meine Frage: Worin lag der Nutzen und der Zweck nur eine Partei zu befragen? Bei dem Unfall, der im oben genannten Text vorkommt, handelt es sich um einen Autofahrer und einen Fahrradfahrer. Es ist doch klar, dass der Autofahrer sich für seine Unschuld ausspricht. Oft ist es so, dass die eine Seite sich positiver darstellt, doch darf man nicht vergessen, dass manche Unfälle so ablaufen, dass der Schuldige denkt, er sei trotzdem unschuldig und habe keinen Fehler begangen.